Geschäftsfähigkeit bedeutet die rechtliche Fähigkeit, eigenständig Verträge abzuschließen oder andere rechtliche Handlungen vorzunehmen. Personen, die geschäftsfähig sind, können z.B. einen Kaufvertrag abschließen oder andere Vereinbarungen treffen, ohne dass eine dritte Person dies für sie tun muss. Wenn Sie nicht voll geschäftsfähig sind, sind Sie möglicherweise eingeschränkt oder geschäftsunfähig, z.B. aufgrund von Krankheit, einer Betreuung oder einer gerichtlichen Entscheidung