Letzter Stand: März 2025
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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

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(nach Art. 19 Abs. 1 LStVG)

 

Das Formular dient dazu, eine geplante öffentliche Veranstaltung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und ordnungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 /330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

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Hinweise
  • Fehlende Angaben gehen zu Ihren Lasten, insb. kann bei fehlenden Angaben eine rechtzeitige Bearbeitung nicht zugesichert werden. Musik im Freien ist bis 23:00 Uhr genehmigungsfähig. Musik innerhalb von Räumen ist bei unmittelbar angrenzender Wohnbebauung nur bis 22:00 Uhr genehmigungsfähig. Es sein denn es liegt Schallschutz vor (z. B. in Diskotheken). Nach 22:00 Uhr ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung (z. B. bei Betriebswohnung) nur unter Wahrung von 8 Stunden Nachtruhe, d.h. vor Sonn- und Feiertag bis max. 01:00 Uhr. Danach nur, wenn ausreichender Schallschutz vorliegt.
     
  • Die Mitteilung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist vom Veranstalter bzw. Antragsteller selbst vorzunehmen.

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
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1. Angaben zum Antragsteller
2. Art und Zeiten der öffentlichen Veranstaltung

Falls es mehrere Veranstaltungen gibt, klicken Sie bitte auf das grüne Plus-Symbol , um alle Veranstaltungen hinzuzufügen.

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Musikzeiten je Veranstaltungstag

3. Ortsbeschreibung

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