Letzter Stand: Dez.2022

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Anzeige gemeinnützige Sammlungen 

 

 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

 

Anzeige gemeinnütziger Sammlungen
(gem. § 18 KrWG)

Unter einer gemeinnützigen Sammlung versteht man eine Sammlung (z.B. im Rahmen einer Sammelaktion), die durch eine steuerbefreite Körperschaft (Vereinigung von Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck verbunden haben) oder Vermögensmasse getragen wird. Die Sammlung dient dabei gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Art (im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung).

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Anzeige gemeinnütziger Sammlungen
(gem. § 18 KrWG)

Hinweise / Notwendige Unterlagen

Hinweise:

  • Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten müssen spätestens drei Monate vor der geplanten Sammlung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten dürfen gem. § 12 ElektroG nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern sowie Herstelllern erfasst werden. Es sei denn, es besteht eine Bevollmächtigung nach §8 ElektroG.
     
  • Für die Prüfung der Sammlung sind die folgenden Angaben und Dokumente vorzulegen. Die Behörde kann gem. §18 Abs.3 S.2 KrWG weitere Unterlagen verlangen
     
  • Nach der abgeschlossenen Vollständigkeitsprüfung durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wird der betroffene öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Stadtwerke Aschaffenburg) um Stellungnahme zur Sammlung innerhalb von zwei Monaten gebeten. Gleichzeitig erfolgt eine Eingangsbestätigung an den Träger der Sammlung. Mit dieser wird auch der Zeitpunkt der Vollständigkeit angegeben. Erst nach diesem Zeitpunkt beginnt die Drei-Monats-Frist gem. §18 Abs. 1 KrWG.
     
  • Ist eine Anzeige nach §18 KrWG nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet worden, so handelt es sich gem. §69 Abs. 2 Nr.1 KrWG um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.
     
  • Die angezeigte Tätigkeit kann gem. §18 Abs. 5 KrWG von Bedingungen abhängig gemacht, zeitlich befristet, mit Auflagen versehen oder untersagt werden.
     
  • Die Bestätigung des Eingangs der vollständigen Anzeige ist kostenpflichtig. Die Kostenentscheidung stützt sich auf Art. 1, 2, 4 und 6 des Kostengesetzes i. V. m. Tarifnummer 8.I.0/2.3.1 des Kostenverzeichnisses. Die erhobene Mindestgebühr für diese Amtshandlung beträgt 10,00€.
     
  • Nach Abschluss des Kalenderjahres sind dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz unaufgefordert die tatsächlichen Sammelmengen des abgeschlossenen Kalenderjahres aus dem Stadtgebiet Aschaffenburg mitzuteilen.

 

Notwendige Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Nachweis auf Gemeinnützigkeit
  • Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung (bspw. Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb, BImSchG-Genehmigung)
     
  • Vertragsvereinbarungen oder schriftliche Bestätigungen der Vertragspartner (vertrauliche Angaben können geschwärzt werden)

 

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

WICHTIG: Bei Nutzung der BayernID mit Benutzername/Passwort muss der Antrag wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

 

Bei allen weiteren Anmeldemöglichkeiten (Online-Ausweis, Europäische ID, ELSTER, Authega-Zertifikat) ist keine Zusendung per Post notwendig.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Träger (Organisation)
Ansprechpartner/in
Beauftragung Dritter

Der Verkaufserlös muss nach Abzug der Kosten und eines angemessenen Gewinns vollständig an den Träger ausgezahlt werden. Als angemessenen Gewinn wird hierbei 5% des gesamten Veräußerungserlöses angesehen.

Art der Sammlung

Welche Abfälle sollen gesammelt werden und wieviel wird voraussichtlich gesammelt?

Weiterer Verwertungsweg

Falls mehrere Verwertungsbetriebe beauftragt wurden, bitte alle aufführen

Zwischenlagerung geplant? Verwertung in eigenen Anlagen/Abgabe an Dritte zur weiteren Verwertung?

Dauer der Sammlung
Notwendige Anlagen

Bescheinigung nach §5 Abs. 1 Nr.9 KStG.

Bestätigung

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Amt Umwelt- und Verbraucherschutz

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.

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Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

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