Letzter Stand: Mai 2026

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Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis

 

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Bauordnungsamt

 

Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis und/oder Grabungserlaubnis

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Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

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Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis und/oder Grabungserlaubnis

Allgemeine Informationen / Erläuterungen:

Erlaubnis- und Baugenehmigungspflicht

 

Jede Veränderung an oder in einem Baudenkmal z.B.: Umbauten, Sanierungsarbeiten, Dachneudeckungen, Fenster- und Türerneuerungen sind nach dem Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig (Art. 6 Abs. 1 BayDSchG).

 

Wenn es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen handelt wie z.B.: Nutzungsänderungen oder Errichtung von Anbauten, beinhaltet die Baugenehmigung diese Erlaubnis. Dann ist ein Erlaubnisantrag nicht separat erforderlich.

 

Erlaubnispflichtig sind auch Erdarbeiten auf Grundstücken, auf dem sich Bodendenkmäler befinden oder vermutet werden (Art. 7 Abs. 1 BayDSchG). Hierzu zählen z. B. Erneuerung der Entwässerung/von Leitungen, Abbruch von Gebäuden mit Kellern, Neubauten. Hier ist in jedem Fall eine separate Erlaubnis unabhängig z. B. von einer Baugenehmigung erforderlich.

 

Denkmalliste

 

Die in der Denkmalliste eingetragenen Denkmäler und Bodendenkmäler von Aschaffenburg und ganz Bayern können über https://www.blfd.bayern.de/denkmal-atlas/index.html im Internet abgerufen werden.

 

Das Bayerische Denkmalschutzgesetz unterscheidet:

 

Baudenkmäler:

 

Das sind unter Schutz stehende bauliche Anlagen aller Art, wie Häuser, Brunnen, Bildstöcke, Industrieanlagen etc., einschließlich ihrer historischen Ausstattungsstücke. Auch historische Garten- und Parkanlagen können Baudenkmäler sein.

 

Ensembles:

 

Das sind unter Schutz stehende Gruppen von Bauwerken die zusammen ein historisches Orts- Platz- oder Straßenbild darstellen.

 

Bodendenkmäler:

 

Das sind unter Schutz stehende bewegliche oder unbewegliche Überreste menschlicher Besiedelung, vor allem aus Vor- und Frühgeschichtlicher Zeit, die sich im Boden befinden; wie Reste von Bauwerken und Gräbern oder Werkzeugen und Gefäßen.

 

Antragsteller
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Objekt

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Anlagen

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Erforderliche Unterlagen:

Auflistung aller geplanten Maßnahmen mit Angaben zu bestehenden und zur Ausführung kommenden Materialien

Weitere Unterlagen:

Hinweis:
Bitte denken Sie daran, dass die vorgelegten Unterlagen der Nachvollziehbarkeit der geplanten
Maßnahme dienen. Dies ermöglicht auch eine zügige Bearbeitung Ihre Antrages.

Antrag auf Grabungserlaubnis
Anlagen

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Erforderliche Unterlagen:

genaue Beschreibung der beabsichtigen Erdarbeiten - Angaben zur Topographie, Größe und Zugänglichkeit der Fläche, Beschreibung der Geländehöhen und geplanten Grabungstiefe, vorhandene Trassen, vorhandene   Keller bzw. Gebäudeteile, die entfernt werden usw.

Weitere Unterlagen:

Hinweis:
Bitte denken Sie daran, dass die vorgelegten Unterlagen der Nachvollziehbarkeit der geplanten
Maßnahme dienen. Dies ermöglicht auch eine zügige Bearbeitung Ihre Antrages.

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