Letzter Stand: Dez.2022

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Zuschussantrag für Mehrwegwindeln

 

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Amt für soziale Leistungen

Zuschussantrag für Mehrwegwindeln

Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein von der Stadt Aschaffenburg belohnt. Sie erhalten pro Kind für das erste und zweite Lebensjahr jeweils einen Zuschuss von 150,00 € wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen.

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Zuschussantrag für Mehrwegwindeln

Hinweise / Notwendige Unterlagen

Informationen zum Windelzuschuss

 

Wenn Sie für Ihr Baby auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein von der Stadt Aschaffenburg belohnt. Sie erhalten für jedes Kind für das erste und zweite Lebensjahr einen Zuschuss von bis zu 150,- € pro Jahr, wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen und / oder einen Windeldienst nutzen.

Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt und kann bis zum 1. Geburtstag beantragt werden. Für das zweite Lebensjahr ist ein erneuter Antrag notwendig (Antragsfrist ist dann der 2. Geburtstag).
 

Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 150,- €, kann der Restbetrag derselben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr desselben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

Haben Sie Windeln über einen Internethändler / Auktionär (z.B. eBay) erworben, legen Sie als Beleg bitte den Ausdruck der Benachrichtigung über den erteilten Zuschlag und den Zahlungsnachweis für die gekauften Windeln bei.


Notwendige Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten:

 

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
     
  • Rechnung / Zahlungsnachweis der Windeln, des Windelzubehörs bzw. des Windeldienstes
     

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
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Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

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