Letzter Stand: Dez.2022

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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Waffenerlaubnis

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Notwendige Unterlagen

Bitte legen Sie im Termin folgende Nachweise vor:

Für Sportschützen ist die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes, vorab bei Antragstellung auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, bei der Waffenbehörde im Original vorzulegen.

Hinweis:

 

Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben grundsätzlich für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen.

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
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Angaben zur Erlaubnis
Welche Art von Waffen wollen Sie erwerben?

Diese Angaben sind nur bei einem Antrag "Voreintrag" notwendig.
Bei mehr als einem Voreintrag nutzen Sie bitte die +-Funktion.

Antragdetails
Angaben zur Waffensachkunde nach §7 WaffG iVm. §§1, 2, 3 AWaffV

Das Original Prüfungszeugnis ist im Termin vorzulegen.

Erklärung des Antragstellers

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