Letzter Stand: Dez.2022

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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Sprengstofferlaubnis
(gem. § 27 SprengG)

Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich. In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:

  • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
  • Böllerpulver zum Schießen mit Böllern
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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

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Sprengstofferlaubnis
(gem. § 27 SprengG)

Antragsteller/in

Erlaubnis nach

Beantragte Mengen
Weitere Angaben

Die folgenden Angaben sind nur von Antragstelller/innen auszufüllen, die Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patrinenhülsen oder zum Vorderlader- oder Böllerschießen benötigen.

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