Letzter Stand: 07.2025

 

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Integrationspreis 2025
 

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Amt für soziale Leistungen


 

Application in terms of the Prostitution Protection Act (ProstSchG)
(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

Since 01.07.2017, the Prostitution Protection Act (ProstSchG) provides a registration obligation for persons who are involved in prostitution in Germany. They must register with the municipality in whose area of responsibility the activity will be primarily carried out (§ 3Abs. 1 ProstSchG).

The registration certificate is valid for two years for persons aged 21 or older. For persons under the age of 21 is valid for one year only. If the activity as a prostitute is to be continued after the period of validity, the registration certificate must be extended.

 

A fee of € 35.00 is due for the registration certificate.

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 /330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Application in terms of the Prostitution Protection Act (ProstSchG)
(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

Das Aschaffenburger Integrationsleitbild

Das Integrationsleitbild wurde 2008 von Aschaffenburger MigrantInnen, MitarbeiterInnen der freien Träger, VertreterInnen der Parteien und VerwaltungsmitarbeiterInnen der Stadt Aschaffenburg erstellt. Der Entwicklungsprozess hat sich über viele Monate und verschiedene Veranstaltungen erstreckt. Daraus resultieren folgende Handlungsfelder: 

  • Interkulturelle Öffnung

    • Leitziel 1: Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Beratungsstellen, Regel- und Fachdiensten sowie Wohlfahrtsverbänden.

    • Leitziel 2: Erhöhung der interkulturellen Kompetenz in den Verwaltungen.

    • Leitziel 3: Ausgleich des bezüglich Beratungs- und Unterstützungsangeboten bestehenden Informationsdefizits bei Aschaffenburger BürgerInnen mit Zuwanderungshintergrund.

    • Leitziel 4: Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche schaffen.

    • Leitziel 5: Frauen im Integrations- und Emanzipationsprozess fördern und stärken.
       

  • Bildung, Erziehung und Sprache

    • Leitziel 1: Der interkulturelle Dialog soll gefördert werden.

    • Leitziel 2: Die Bereitschaft von allen Seiten – den MigrantInnen und Einheimischen – einen Schritt aufeinander zuzugehen, soll gefördert werden.

    • Leitziel 3: Jedes Kind muss einen Schulabschluss (min. Hauptschule) haben.

    • Leitziel 4: Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, der einen Ausbildungsplatz bekommt, muss erhöht werden.

    • Leitziel 5: Die Bildungsarbeit in den Migrationsvereinen muss gefördert werden.
       

  • Wirtschaft und Arbeit:

    • Leitziel 1: Die Aktivitäten und Potenziale von Unternehmern mit Zuwanderungsgeschichten werden erkannt, wertgeschätzt und bei Bedarf gefördert.

    • Leitziel 2: Beratungs- und Unterstützungssysteme der Wirtschaftsförderung, der Kammern, der Agentur für Arbeit sind interkulturell ausgerichtet auf die besonderen Bedarfe von Unternehmen mit Zuwanderungsgeschichte.

    • Leitziel 3: Betriebe ohne und mit Migrationshintergrund werden dazu bewegt, Personen mit Migrationshintergrund auszubilden und einzustellen.
       

  • Partizipation/ Teilhabe:

    • Leitziel 1: In Aschaffenburg wird eine offene Bürgergesellschaft unter dem Motto „Alle gehören dazu!“ gelebt.

    • Leitziel 2: Die Mitwirkung von MigrantInnen am Integrationsprozess wird durch formale aber auch niedrigschwellige Strukturen unter dem Motto „Miteinander von Anfang an“ ermöglicht.

* Jedes Leitziel hat Teilziele, die hier nicht aufgelistet werden. Das gesamte Integrationsleitbild finden Sie hier


 

Angaben zur Bewerbung
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner innerhalb des Projekts / Vereins / der Initiative / Institution
Projektbeschreibung

Für eine genaue Bewertung Ihrer Arbeit ist es für die Jury von Bedeutung, Details über das Projekt bzw. Ihre Integrationsarbeit zu erfahren.

Für eine bessere Darstellung Ihrer Arbeit können Sie hier gerne Anlagen (Konzept, Fotos, Berichte, Zeitungsartikel etc.) hochladen. (Max. Größe 45MB)
Für mehrere Dateien, klicken Sie bitte auf das grüne Plus-Symbol , um weitere hinzuzufügen.

Umsetzung des Integrationsleitbildes
Ausführliche Beschreibung Ihrer Integrationsarbeit / des Projektes

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Ausführungen folgende Punkte:

  • Hintergrund, Ausgangslage und Ziele
    (Warum wurde die (Projekt)arbeit gestartet? Was waren die Ziele?)

  • Herangehensweise, Projektbeschreibung und Zielgruppe
    (Wie funktioniert die Arbeit? Welche Zielgruppen werden erreicht?)

  • Bereits erreichte Ziele und Nachhaltigkeit
    (z.B. wie viele Personen konnten erreicht werden?)

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Ideen für die Nutzung des Preisgeldes

Mit der Angabe Ihrer E-Mailadresse und das Auswählen der Schaltfläche "Zwischenspeichern", erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen Link gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespeicherten Status aufweist.

 

Wichtig: Der Link steht Ihnen 48 Stunden zur Verfügung. Danach ist der Link ungültig.

Möchten Sie Ihre Eingaben verwerfen und das Formular verlassen?

Formular am Smartphone ausfüllen

Sie nutzen gerade Ihren Laptop oder PC, möchten das Formular aber lieber auf dem Smartphone ausfüllen?

 

Kein Problem – scannen Sie einfach den QR-Code mit Ihrer Handykamera.
Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet und können es bequem auf Ihrem Smartphone ausfüllen.

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Technischer Support |

 

Stadt Aschaffenburg | Dalbergstraße 15 | 63739 Aschaffenburg

Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

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