Letzter Stand: Dez.2022

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Anmeldung Hundesteuer

 

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Stadtkämmerei

 

Hundesteuer-Anmeldung

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Allgemeine Informationen

Steuerpflicht

Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Der Eigentümer des Hundes haftet für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund nicht selbst hält. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe ( ) zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei Monate, entsteht keine Steuerpflicht.

Anmeldepflicht

Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe eines Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist
oder nicht, unverzüglich anzuzeigen. Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von vier Monaten beim
Steueramt anmelden.

Ersatzhund

Wird anstelle eines verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen. Als Ersatzhund gilt ein
nach dem Verenden oder der Tötung des versteuerten Hundes neu angeschaffter Hund oder ein bereits gehaltener Hund, der erst vier Monate alt
wird.

Hundezeichen

Jeder steuerpflichtige Hund muss stets das für ihn gültige Hundezeichen tragen.

Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarke erhalten sie per Post.

Notwendige Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten:

 

Bei Zuzug nach Aschaffenburg:

  • Nachweis der letzten Hundesteuerzahlung

 

 

 

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

WICHTIG: Bei Nutzung der BayernID mit Benutzername/Passwort muss der Antrag wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.


Bei allen weiteren Anmeldemöglichkeiten (Online-Ausweis, Europäische ID, ELSTER, Authega-Zertifikat) ist keine Zusendung per Post notwendig.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Hundebesitzer/in
Hündin / Hund
Hundehaltung
Halterwechsel - Vorbesitzer/in des Tieres
Zuzug nach Aschaffenburg

in

Bestätigung

WICHTIG:

Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Stadtkämmerei

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.

Möchten Sie Ihre Eingaben verwerfen und das Formular verlassen?

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Technischer Support |

 

Stadt Aschaffenburg | Dalbergstraße 15 | 63739 Aschaffenburg

Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

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