Letzter Stand: Dez.2022

Leika-Schlüssel: 99018008005000

Online-Dienst: 

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis 

 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

 

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
(nach § 1 HeilprG)

Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahme hiervon ist die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie und der Physiotherapie.

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

Hierzu einfach den QR-Code mit Ihrer Kamera scannen und Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet.

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
(nach § 1 HeilprG)

Hinweis / Notwendige Unterlagen

Hinweis

Die Stadt Aschaffenburg ist ausschließlich für Antragsverfahren zuständig, die von Personen gestellt werden, die entweder wohnhaft in Aschaffenburg sind oder vorhaben, dort zu praktizieren.

Die Gebühr für die Heilpraktikererlaubnis i. H. v. 300,00 € ist direkt bei der Stadt Aschaffenburg zu entrichten. Zusätzlich fallen noch Gebühren beim Landkreis Würzburg für die Heilpraktiker-Überprüfung an.

 

Das Merkblatt für Heilpraktikeranwärter/innen mit weiteren Informationen finden Sie hier.


Notwendige Unterlagen

 

Für die Beantragung auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis sind folgende Unterlagen notwendig:

 

  • Geburtsurkunde bzw. letzte Personenstandsurkunde (z.B. Eheurkunde)
     
  • ein kurz gefasster tabellarischer Lebenslauf
     
  • Führungszeugnis Belegart "O" (nicht älter als 3 Monate)
     
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss
     
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate), welches die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bescheinigt
     
  • Nachweis über die Ernsthaftigkeit der Niederlassungsabsicht (z. B. Mietvertrag, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Aschaffenburg haben)

Das Führungszeugnis Belegart "O" können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder online beantragen. Bitte geben als Empfänger die Stadt Aschaffenburg an.

 

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

WICHTIG: Bei Nutzung der BayernID mit Benutzername/Passwort muss der Antrag wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.


Bei allen weiteren Anmeldemöglichkeiten (Online-Ausweis, Europäische ID, ELSTER, Authega-Zertifikat) ist keine Zusendung per Post notwendig.

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre persönlichen Daten

Für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis müssen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Angaben

Anhängig ist ein Verfahren, in dem Klage erhoben worden, aber noch kein Urteil ergangen ist. Die Klage ist bei Gericht eingegangen.

Notwendige Anlagen

Bestätigung

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.

Möchten Sie Ihre Eingaben verwerfen und das Formular verlassen?

| Impressum | Datenschutzerklärung | DSGVO Art.13 ff | Barrierefreiheit |

Technischer Support |

 

Stadt Aschaffenburg | Dalbergstraße 15 | 63739 Aschaffenburg

Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out