Letzter Stand: Dez.2022

Leika-Schlüssel: 99025002005000

Online-Dienst:

Gaststättenantrag 

 

 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

Antrag im Sinne des Gaststättengesetzes
(nach § 2 oder § 11 des Gaststättengesetzes)

Wer alkoholische Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, betreibt ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Gaststätte befindet.

Wer alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt hierzu nur eine Gewerbeanmeldung.

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Antrag im Sinne des Gaststättengesetzes
(nach § 2 oder § 11 des Gaststättengesetzes)

Notwendige Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen bzw. nachzureichen:

  • Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) alternativ Reisepass mit Meldebestätigung
  • Führungszeugnis (Belegart "O")
    • Ein Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Es handelt sich um eine Hygieneschulung die i. d. R. in mündlicher und schriftlicher Form erfolgt. Sie dient der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

    • Für weitere Informationen wenden Sie sich an: Gesundheitsamt, Merlostr. 1 - 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021/394120

  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Bescheinigung über die Schulung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
    • Zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Wenn Sie in Aschaffenburg wohnen erfolgt die Antragstellung im Rahmen der Bearbeitung Ihres Gaststättenantrags seitens des Ordnungsamtes.
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Eine Bescheinigung in Steuersachen ist ein vom Finanzamt, auf Antrag, ausgestelltes Dokument. Behörden oder Auftraggeber fordern diese bei Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren an. Für eine Beantragung wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
  • Miet- oder Pachtvertrag, bei Eigentümern einen Grundbuchauszug
  • Wenn es sich um eine Neuerrichtung einer Gaststätte bzw. um eine Nutzungsänderung handelt, sind entsprechende Pläne vorzulegen.
  • Auszug aus dem Handelsregister bzw. Vereinsregister (nur bei juristischen Person notwendig)
    • Beispiele für juristische Personen des privaten Rechts:

      e. V., GmbH, AG, VVaG, KGaA, Stiftungen, eingetragene Genossenschaften

    • Beispiele für juristische Personen des öffentlichen Rechts:

      Staat, Gemeinde oder Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

 

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

WICHTIG: Bei Nutzung der BayernID mit Benutzername/Passwort muss der Antrag wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

 

Bei allen weiteren Anmeldemöglichkeiten (Online-Ausweis, Europäische ID, ELSTER, Authega-Zertifikat) ist keine Zusendung per Post notwendig.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Antrag im Sinne des Gaststättengesetzes
(nach § 2 oder § 11 des Gaststättengesetzes)

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Weitere persönliche Daten

Geschäftsführung
Persönliche Verhältnisse
Angaben über den Betrieb

Angaben zur Betriebsstätte

Angaben zum Eigentümer / Verpächter

Angaben zu Ihren Betriebsräumen

 

Die Erlaubnis soll sich entsprechend den eingereichten Anlagen auf nachfolgend aufgeführte Räume/Freiflächen erstrecken:

Mit dem grünen Plus-Zeichen (unten rechts), können Sie weitere Räume/Freiflächen hinzufügen

weitere Angaben zu Ihren Betriebsräumen

Mit dem grünen Plus-Zeichen (unten rechts), können Sie weitere Räume/Freiflächen hinzufügen

Betriebsart

Neuerrichtung / Übernahme des Betriebes

Ihr Speise- und Getränkeangebot
Angaben zur Bewirtung
Antrag auf eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG
Anlagen

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.

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