Letzter Stand: Dez.2022

Online-Dienst:
Antrag Bibliotheksausweis

 

Ihr Anliegen wird bearbeitet von der
Stadtbibliothek

 


Antrag auf Erstausstellung eines
Bibliotheksausweises
 

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Falls Sie das Formular gerade am Computer geöffnet haben, es aber lieber auf Ihrem Smartphone ausfüllen möchten


Antrag auf Erstausstellung eines
Bibliotheksausweises

 

Hinweis / Notwendinge Unterlagen

Hinweis

 

Die jährliche Gebühr für den Biblioteksausweis wird mit Abholung bzw. Zustellung des Ausweises erstmalig fällig.
Die Jahresgebühr für Personen über 18 jahren beträgt 18 Euro. SchülerInnen, Studierende sowie Personen mit einem Kulturpass sind von der Jahresgebühr befreit.
Mit Anmeldung / Beantragung eines Bibliotheksausweises erkennen Sie die Bibliotheks- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Aschaffenburg an, die Sie auf der Homepage der Stadtbibliothek Aschaffenburg unter der Überschrift "Was brauche ich zur Anmeldung?" herunterladen können.

 

Notwendige Unterlagen

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags ggf. folgende Unterlagen bereitzuhalten:

 

  • Schüler-/Studentenausweis
  •  Kulturpass der Stadt Aschaffenburg
Mit Nutzerkonto anmelden

Melden Sie sich mit BayernID oder BundID an. Persönliche Daten können automatisch übernommen werden.

Bei geeigneter elektronischer Identifizierung kann der Antrag vollständig digital eingereicht werden.

 

Noch kein Nutzerkonto?

  • Informationen zur BayernID
  • Informationen zur BundID

Hinweis: Bei einer Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort kann ein gesetzliches Schriftformerfordernis nicht elektronisch ersetzt werden. In diesem Fall muss der Antrag zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingereicht werden.

Benutzername und Passwort – Basisregistrierung
Geeignet für Online-Dienste ohne besondere Anforderungen an die elektronische Identifizierung. Ein gesetzliches Schriftformerfordernis kann damit nicht elektronisch ersetzt werden.

ELSTER – Vertrauensniveau „substanziell“
Ermöglicht eine sichere elektronische Identifizierung. In bayerischen Online-Verfahren kann ELSTER auch für Verfahren genutzt werden, die die Schriftform erfordern.

Online-Ausweis – Vertrauensniveau „hoch“
Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte bietet das höchste Vertrauensniveau und kann für alle Online-Verfahren genutzt werden.

Empfehlung: Nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion. Damit steht Ihnen das höchste Vertrauensniveau zur Verfügung.

 

Antragstellung

Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie für sich selbst und/oder für ein minderjähriges Kind den Antrag stellen.

Es können ausschließlich Erziehungsberechtigte des Kindes für selbiges den Antrag stellen (keine Großeltern oder andere Familienangehörige)!

Sie können für bis zu vier Kinder einen Bibliotheksausweis beantragen.
Ab dem fünften Kind stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre persönlichen Daten

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung

Das Postfach ist Bestandteil der BayernID/BundID. Durch eine Registrierung für eine BayernID/BundID erhalten Sie Zugriff auf Ihr persönliches Postfach. Über das Postfach können Sie bei der Nutzung von Online-Diensten Nachrichten von Behörden sicher empfangen. Die Datenübermittlung erfolgt dabei verschlüsselt. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Postfach eingeht.

Bekanntgabe
Bekanntgabe und Zustellung

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Ihrer Einwilligung können Ihnen Verwaltungsakte und weitere für das Verfahren bestimmte Dokumente über Ihr Nutzerkonto digital bereitgestellt werden.

Bekanntgabe über das Nutzerkonto

Verwaltungsakte können nach Art. 24 BayDiG mit Ihrer Einwilligung dadurch bekannt gegeben werden, dass sie Ihnen über Ihr Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt werden. Für den Abruf müssen Sie sich entsprechend authentifizieren.

Über die Bereitstellung erhalten Sie eine digitale Benachrichtigung.

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt grundsätzlich am vierten Tag nach dem Absenden der digitalen Benachrichtigung über die Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben.

Dies gilt nicht, wenn die digitale Benachrichtigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel muss die Behörde den Zugang der digitalen Benachrichtigung nachweisen. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, gilt der Verwaltungsakt in dem Zeitpunkt als bekannt gegeben, in dem Sie ihn tatsächlich aus dem Nutzerkonto abgerufen haben.

Bitte beachten Sie: An die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts können gesetzliche Fristen, insbesondere Rechtsbehelfsfristen, anknüpfen.

Zustellung über das Nutzerkonto

Mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung ist nach Art. 25 BayDiG auch eine förmliche Zustellung durch Bereitstellung zum Datenabruf möglich.

Eine Zustellung ist eine besonders geregelte Form der Bekanntgabe und wird verwendet, wenn eine Zustellung gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist.

Art. 25 BayDiG verweist für die Bereitstellung zum Datenabruf auf die Regelungen des Art. 24 BayDiG. Dementsprechend sind bei einer Zustellung über das Nutzerkonto insbesondere die dort geregelten Rechtswirkungen der digitalen Bereitstellung und Benachrichtigung zu beachten.

Das bedeutet insbesondere, dass der Zeitpunkt der Zustellung rechtliche Fristen auslösen kann.

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 24 BayDiG – Bekanntgabe über Portale
  • Art. 25 BayDiG – Zustellung über Portale
 

Gebührenbefreiung

Damit wir Ihnen die Gebühren erlassen können, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie zu einer der beiden Personengruppen gehören. Trifft keine davon auf Sie zu, fahren Sie einfach mit dem Ausfüllen des Formulars fort und machen keine Angabe zum Status.

Hinweis:

Wenn Sie für mehrere Kinder einen Leseausweis beantragen möchten, so können Sie über den grünen Plus-Button Kinder hinzufügen.
Ab dem fünften Kind müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.

Minderjährige(r)
Abweichende Adresse des Kindes
Zahlung

Überweisungsdaten

  • Die Jahresgebühr für Personen über 18 Jahre beträgt 18 Euro.
     
  • Empfänger: Stadt Aschaffenburg
     
  • Sparkasse Aschaffenburg
    IBAN DE07 7955 0000 0000 0107 51

 oder

  • Frankfurter Volksbank Rhein/Main e.G.
    IBAN DE98 5019 0000 4501 0300 02
     
  • Verwendungszweck: Erstausstellung Bibliotheksausweis, Name des Antragstellers
Versand

Möchten Sie den Bibliotheksausweis postalisch erhalten?

Notwendige Anlagen

Bestätigung

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

Hierzu einfach den QR-Code mit Ihrer Kamera scannen und Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet.

Möchten Sie Ihre Eingaben verwerfen und das Formular verlassen?

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Stadt Aschaffenburg | Dalbergstraße 15 | 63739 Aschaffenburg

Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

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