Letzter Stand: März 2025

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Ehefähigkeitszeugnis

 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Standesamt

 

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gem. PStG § 13 ff.)

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

Hierzu einfach den QR-Code mit Ihrer Kamera scannen und Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet.

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO).

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gem. PStG § 13 ff.)

Notwendige Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten (abhängig von der jeweiligen Ausgangslage der Ehepartner):

  • Personalausweis-/Reisepasskopie
  • Geburtsurkunde
  • erweiterte Meldebscheinigung
  • Heiratsurkunde (Vorehe)
  • amtl. Scheidungsurteil (Vorehe)
  • Sterbeurkunde (Vorehe)
Hinweis:

Damit ein Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis gestellt werden kann, muss mindestens eine der beiden Personen entweder aktuell in der Stadt Aschaffenburg gemeldet sein oder zuletzt in Deutschland dort gemeldet worden sein.

Diese Person sollte als „EhepartnerIn #1“ im Antrag eingetragen werden.

Sind beide in der Stadt Aschaffenburg gemeldet, ist die Reihenfolge der Eintragung beliebig.

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

ACHTUNG! Bei der Anmeldung mit der BayernID werden ausschließlich die Daten für EhepartnerIn #1 übernommen. Die Daten für EhepartnerIn #2 müssen im zweiten Teil des Antrags manuell eingetragen werden.

 

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gem. PStG § 13 ff.)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Ihre persönlichen Daten

EhepartnerIn #1

Hinweis
 

Ist Ihr Geburtsort nicht Aschaffenburg, laden Sie bitte am Schluss eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Ihres Geburtsortes hoch!
Sie erhalten diese beim dortigen Standesamt.

 

Information

Dieses Dokument weist im Gegensatz zur normalen Geburtsurkunde auch die leibliche Abstammung zu den Eltern aus.

Gemäß § 1307 BGB dürfen in Deutschland keine Ehen zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.

Sie erhalten das Dokument vom Standesamt der Stadt, in der sie geboren wurden.

Es handelt sich um diene Bescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes, aus der Ihre derzeitige Adresse und Ihr aktueller Familienstand ersichtlich ist.

 

Das Dokument erhalten Sie von Ihrer zuständigen Meldebehörde.

 

 

Achtung bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

 

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der möglichen Fälle mit Auslandsbeteiligung keine entsprechende Abfrage der benötigten Dokumente für jedes Land erstellt werden kann.

Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, melden Sie sich bitte gerne telefonisch bei der Eheschließungsabteilung des Standesamts Aschaffenburg, Tel.: 06021/330-1413 oder -1410.



Bestätigung der Daten EhepartnerIn #1

Ihre persönlichen Daten

EhepartnerIn #2

Information

Dieses Dokument weist im Gegensatz zur normalen Geburtsurkunde auch die leibliche Abstammung zu den Eltern aus. Es entspricht nicht der Geburts- oder Abstammungsurkunde!

Gemäß § 1307 BGB dürfen in Deutschland keine Ehen zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.

 

 

Es handelt sich um diene Bescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes, aus der Ihre derzeitige Adresse und Ihr aktueller Familienstand ersichtlich ist.

 

Das Dokument erhalten Sie von Ihrer zuständigen Meldebehörde.

 

 

Achtung bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

 

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der möglichen Fälle mit Auslandsbeteiligung keine entsprechende Abfrage der benötigten Dokumente für jedes Land erstellt werden kann.

Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, melden Sie sich bitte gerne telefonisch bei der Eheschließungsabteilung des Standesamts Aschaffenburg, Tel.: 06021/330-1413 oder -1410.



Wohnen Sie bereits gemeinsam unter der von EhepartherIn #1 genannten Adresse?


Bestätigung

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.

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Stadt Aschaffenburg | Dalbergstraße 15 | 63739 Aschaffenburg

Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

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