Letzter Stand: März 2025

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Ehefähigkeitszeugnis

 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Standesamt

 

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gem. PStG § 13 ff.)

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

Hierzu einfach den QR-Code mit Ihrer Kamera scannen und Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet.

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO).

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gem. PStG § 13 ff.)

Notwendige Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten (abhängig von der jeweiligen Ausgangslage der Ehepartner):

  • Personalausweis-/Reisepasskopie
  • Geburtsurkunde
  • erweiterte Meldebscheinigung
  • Heiratsurkunde (Vorehe)
  • amtl. Scheidungsurteil (Vorehe)
  • Sterbeurkunde (Vorehe)
Hinweis:

Damit ein Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis gestellt werden kann, muss mindestens eine der beiden Personen entweder aktuell in der Stadt Aschaffenburg gemeldet sein oder zuletzt in Deutschland dort gemeldet worden sein.

Diese Person sollte als „EhepartnerIn #1“ im Antrag eingetragen werden.

Sind beide in der Stadt Aschaffenburg gemeldet, ist die Reihenfolge der Eintragung beliebig.

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

ACHTUNG! Bei der Anmeldung mit der BayernID werden ausschließlich die Daten für EhepartnerIn #1 übernommen. Die Daten für EhepartnerIn #2 müssen im zweiten Teil des Antrags manuell eingetragen werden.

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

 

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
(gem. PStG § 13 ff.)

Ihre persönlichen Daten

EhepartnerIn #1

Achtung bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

 

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der möglichen Fälle mit Auslandsbeteiligung keine entsprechende Abfrage der benötigten Dokumente für jedes Land erstellt werden kann.

Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, melden Sie sich bitte gerne telefonisch bei der Eheschließungsabteilung des Standesamts Aschaffenburg, Tel.: 06021/330-1413 oder -1410.



Bestätigung der Daten EhepartnerIn #1

Ihre persönlichen Daten

EhepartnerIn #2

Achtung bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

 

Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der möglichen Fälle mit Auslandsbeteiligung keine entsprechende Abfrage der benötigten Dokumente für jedes Land erstellt werden kann.

Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, melden Sie sich bitte gerne telefonisch bei der Eheschließungsabteilung des Standesamts Aschaffenburg, Tel.: 06021/330-1413 oder -1410.



Wohnen Sie bereits gemeinsam unter der von EhepartherIn #1 genannten Adresse?


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