Letzter Stand: Dez.2022

Leika-Schlüssel: 99042001012000

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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Beantragung eines Fischereischeins

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie, zusätzlich zu einem gültigen Fischereischein, noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts, in dessen Gewässer Sie fischen wollen (gültiger Erlaubnisschein), bei sich führen.

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

Hierzu einfach den QR-Code mit Ihrer Kamera scannen und Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet.

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Notwendige Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereitzuhalten:

 

  • Passbild (muss haptisch vorliegen. Bitte auf dem Postweg einreichen!)
     
  • Nachweis der Bayerischen Fischereischeinprüfung
     
  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
     
  • ggf. Nachweis der Fischereischeinprüfung aus Ihrem alten Bundesland (bei Zuzug aus einem anderen Bundesland)
     

Zur Beantragung des Jugendfischereischeins wird die Vollmacht beider Erziehungsberechtigten benötigt. Die Fischereischeinprüfung entfällt in diesem Fall.

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

WICHTIG: Bei Nutzung der BayernID mit Benutzername/Passwort muss der Antrag wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Antragsteller/in
Details zu Ihrem Antrag

Informationen zur Preisgestaltung finden Sie hier

Für den Fischereischein gilt das Wohnsitzprinzip.

Das bedeutet, dass Sie für einen Fischereischein in Aschaffenburg die Bayerische Fischereischeinprüfung absolviert und bestanden haben müssen.
Der Prüfungsnachweis aus einem anderen Bundesland reicht nicht aus und Sie müssen die Bayerische Prüfung nachholen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft

Einverständniserklärung der Eltern
Notwendige Anlagen

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

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