Letzter Stand: März 2026

Online Dienst:

Auszahlungsantrag Förderprogramm Gebäudebegrünung
 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Amt für Stadtplanung und Klimamanagement

Application in terms of the Prostitution Protection Act (ProstSchG)
(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 /330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Falls Sie das Formular gerade am Computer geöffnet haben, es aber lieber auf Ihrem Smartphone ausfüllen möchten

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(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

Hinweise

Hinweis

 

  • Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement der Stadt Aschaffenburg unter
  • oder Tel. 06021 330 1846
  • Der Auszahlungsantrag wird nach Abschluss und Abrechnung des Vorhabens gestellt. Er gilt nur in Verbindung mit einer vorausgegangenen Bewilligung des Förderantrags und Fördernummer.
  • Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 12 Monate nach Erlass des Bewilligungsbescheides und Bekanntgabe der Fördernummer. Nach Ablauf der 12 Monate ist der Anspruch ausgeschlossen.
  • Der Auszahlungsantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen und einschließlich der erforderlichen Anlagen beim Amt für Stadtplanung und Klimamanagement der Stadt Aschaffenburg per Onlineformular oder per Mail einzureichen. Die erforderlichen Anlagen werden mit beigefügter Checkliste beschrieben. Der Antrag wird abgelehnt, wenn auch nach entsprechender Aufforderung die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.
  • Sofern der Antrag unvollständig ist, wird ein Schreiben zu fehlenden Unterlagen per Mail versandt. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Auszahlung geprüft. Im Falle einer positiven Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel. Das Prüfergebnis wird mit förmlichem Bescheid bekannt gegeben.
  • Sofern die Ausführung einer Fördermaßnahme in Qualität und/oder Umfang in einem nicht nachvollziehbaren Maß von der Antragstellung abweicht, erfolgt eine erneute Überprüfung der Antragsunterlagen, bei der gegebenenfalls ergänzende Belege angefordert werden. Im Ergebnis kann dieses zu einer geringeren Förderhöhe führen.
  • Die geltenden allgemeinen Rahmenbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. www.aschaffenburg.de/gruen-dach-fassade
 

Checkliste

Folgende Anlagen sind nach vollständigem Abschluss der Maßnahmen dem Auszahlungsantrag
beizufügen:

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

Eine BayernID mit Benutzername / Passwort ist für Online-Dienste geeignet, die keine besonderen Anforderungen an ein Sicherheitsniveau haben.

Mit einer BayernID auf Basis des Personalausweises bzw. eines elektronischen Aufenthaltstitels (und in Bayern auch mit dem Softwarezertifikat authega) können Sie auch Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, die die Schriftform erfordern. Sie können also "digital unterschreiben".

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit der Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Feld zur Erfassung der PostboxID

Daten zum Antragstellenden

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung

Das Postfach ist Bestandteil der BayernID. Durch eine Registrierung für eine BayernID erhalten Sie Zugriff auf Ihr persönliches Postfach. Über das Postfach können Sie bei der Nutzung von Online-Diensten Nachrichten von Behörden sicher empfangen. Die Datenübermittlung erfolgt dabei verschlüsselt. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in Ihrem Postfach eingeht.

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Ihrer Einwilligung können Ihnen Verwaltungsakte und weitere für das Verfahren bestimmte Dokumente über Ihr Nutzerkonto digital bereitgestellt werden.

Bekanntgabe über das Nutzerkonto

Verwaltungsakte können nach Art. 24 BayDiG mit Ihrer Einwilligung dadurch bekannt gegeben werden, dass sie Ihnen über Ihr Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt werden. Für den Abruf müssen Sie sich entsprechend authentifizieren.

Über die Bereitstellung erhalten Sie eine digitale Benachrichtigung.

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt grundsätzlich am vierten Tag nach dem Absenden der digitalen Benachrichtigung über die Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben.

Dies gilt nicht, wenn die digitale Benachrichtigung nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel muss die Behörde den Zugang der digitalen Benachrichtigung nachweisen. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, gilt der Verwaltungsakt in dem Zeitpunkt als bekannt gegeben, in dem Sie ihn tatsächlich aus dem Nutzerkonto abgerufen haben.

Bitte beachten Sie: An die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts können gesetzliche Fristen, insbesondere Rechtsbehelfsfristen, anknüpfen.

Zustellung über das Nutzerkonto

Mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung ist nach Art. 25 BayDiG auch eine förmliche Zustellung durch Bereitstellung zum Datenabruf möglich.

Eine Zustellung ist eine besonders geregelte Form der Bekanntgabe und wird verwendet, wenn eine Zustellung gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist.

Art. 25 BayDiG verweist für die Bereitstellung zum Datenabruf auf die Regelungen des Art. 24 BayDiG. Dementsprechend sind bei einer Zustellung über das Nutzerkonto insbesondere die dort geregelten Rechtswirkungen der digitalen Bereitstellung und Benachrichtigung zu beachten.

Das bedeutet insbesondere, dass der Zeitpunkt der Zustellung rechtliche Fristen auslösen kann.

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 24 BayDiG – Bekanntgabe über Portale
  • Art. 25 BayDiG – Zustellung über Portale
 

Angaben zum Gebäude

Bankkontodaten

Angaben zu den durchgeführten Maßnahmen

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WICHTIG:

  1. Seite zur Unterzeichnung herunterladen:
    Beim Absenden des Antrags wird die Seite zur Unterzeichnung automatisch heruntergeladen.
     

  2. Unterschriftenseite ausdrucken und unterschreiben.
     

  3. Unterschrift übermitteln:
     

    • per Upload: Laden Sie die unterschriebene Seite über das Formular Dateien-Upload hoch (Link in der Bestätigungs-E-Mail),

      oder
       

    • per Post: Senden Sie die unterschriebene Seite an:
       

      Stadt Aschaffenburg
      Amt für Stadtplanung und Klimamanagement
      Dalbergstraße 15
      63739 Aschaffenburg

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Ergänzungen vom Amt

Entscheidung Amt

Formular über Ihr Smartphone ausfüllen

Füllen Sie das Formular einfach und bequem mit Ihrem Smartphone aus.

Hierzu einfach den QR-Code mit Ihrer Kamera scannen und Sie werden direkt zum Formular weitergeleitet.

Möchten Sie Ihre Eingaben verwerfen und das Formular verlassen?

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Tel: 06021 330 - 0 | Fax: 06021 330 - 720 | E-Mail:aschaffenburg@aschaffenburg.de | Homepage: www.aschaffenburg.de

 

 

 

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