Letzter Stand: 21.11.2024

Online Dienst:

Auszahlungsantrag Förderprogramm Gebäudebegrünung
 

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Amt für Stadtplanung und Klimamanagement

Application in terms of the Prostitution Protection Act (ProstSchG)
(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 /330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

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(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

Hinweise

Hinweis

 

  • Fragen zur Antragstellung beantwortet Ihnen das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement der Stadt Aschaffenburg unter
  • oder Tel. 06021 330 1846
  • Der Auszahlungsantrag wird nach Abschluss und Abrechnung des Vorhabens gestellt. Er gilt nur in Verbindung mit einer vorausgegangenen Bewilligung des Förderantrags und Fördernummer.
  • Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 12 Monate nach Erlass des Bewilligungsbescheides und Bekanntgabe der Fördernummer. Nach Ablauf der 12 Monate ist der Anspruch ausgeschlossen.
  • Der Auszahlungsantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen und einschließlich der erforderlichen Anlagen beim Amt für Stadtplanung und Klimamanagement der Stadt Aschaffenburg per Onlineformular oder per Mail einzureichen. Die erforderlichen Anlagen werden mit beigefügter Checkliste beschrieben. Der Antrag wird abgelehnt, wenn auch nach entsprechender Aufforderung die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.
  • Sofern der Antrag unvollständig ist, wird ein Schreiben zu fehlenden Unterlagen per Mail versandt. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird der Antrag zur Auszahlung geprüft. Im Falle einer positiven Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel. Das Prüfergebnis wird mit förmlichem Bescheid bekannt gegeben.
  • Sofern die Ausführung einer Fördermaßnahme in Qualität und/oder Umfang in einem nicht nachvollziehbaren Maß von der Antragstellung abweicht, erfolgt eine erneute Überprüfung der Antragsunterlagen, bei der gegebenenfalls ergänzende Belege angefordert werden. Im Ergebnis kann dieses zu einer geringeren Förderhöhe führen.
  • Die geltenden allgemeinen Rahmenbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. www.aschaffenburg.de/gruen-dach-fassade
 

Checkliste

Folgende Anlagen sind nach vollständigem Abschluss der Maßnahmen dem Auszahlungsantrag
beizufügen:

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

Application in terms of the Prostitution Protection Act (ProstSchG)
(according to § 3 or § 4 ProstSchG).

Daten zum Antragstellenden
Angaben zum Gebäude

Bankkontodaten

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