Letzter Stand: Dez.2023

Ihr Anliegen wird bearbeitet vom
Amt für Stadtplanung und Klimamanagement

Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
 

(Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen)

Bei altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Die Daten werden im Altlastenkataster ABuDIS geführt. Auskünfte zu Altlastenflächen im Gebiet der Stadt Aschaffenburg können Sie nachfolgend beantragen.

 

Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig und vom Antragsteller zu entrichten.

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 /330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

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Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
 

(Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen)

Hinweise

Bei den im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsflächen erfassten Grundstücken handelt es sich um Flächen, für die zum Teil noch keine gesicherten Daten/Untersuchungen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Gefahrenverdacht z.B. aufgrund der Ergebnisse einer Bodenuntersuchung nicht bestätigt.

 

Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.

Antragsteller/in
Angaben zum Grundstück, über das Auskunft erteilt werden soll

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