Letzter Stand: Aug.2023

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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

 

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines auf seinen Namen ausgestellten Jagdscheines sein. Der Jagdschein wird von der zuständigen Jagdbehörde als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erteilt.

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

Bei Erstausstellung des Jagdscheins:

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung/Falknerprüfung
  • Nachweis über ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
     
  • biometrisches Lichtbild (bitte bei Termin vorlegen!)
     
  • ggf. Nachweis Jagdpacht- / Jagderlaubnisvertrag

Bei Verlängerung des Jagdscheins:

  • Jagdschein
  • Nachweis über ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
     
  • ggf. Nachweis Jagdpacht- / Jagderlaubnisvertrag

Bei Beantragung eines Jugendjagdscheins zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
     
  • biometrisches Lichtbild (bitte bei Termin vorlegen!)
     
  • ggf. Nachweis Jagdpacht- / Jagderlaubnisvertrag

 

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
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Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Antragsteller/in
Antrag
Erklärung über Gesamt-Jagdfläche
Jagdreviere
Notwendige Anlagen
Erklärung des Antragstellers (gemäß §17 BJagdG)

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