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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

Antrag im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes
(nach § 3 oder § 4 des ProstSchG)

Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 /330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n), Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Die Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

 

WICHTIG: Bei Nutzung der BayernID mit Benutzername/Passwort muss der Antrag wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet per Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet per Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail.

Notwendige Unterlagen

 

Folgende Unterlagen sind für den Antrag im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vorzulegen:

 

  • aktuelles Lichtbild (ohne Rand, 45 mm hoch, 35 mm breit)
     
  • Personalausweis / Reisepass (ausländischer Reisepass: zusätzlich Aufenthaltstitel; deutscher Reisepass: zusätzlich Meldebestätigung)
     
  • Nachweis der gesundheitlichen Beratung nach §10 Abs. 1 ProstSchG (bei Erstanmeldung nicht älter als drei Monate!)

Antrag im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes
(nach § 3 oder § 4 des ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht seit dem 01.07.2017 eine Anmeldepflicht für Personen vor, die in Deutschland der Prostitution nachgehen wollen. Sie müssen sich bei der Kommune anmelden, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird (§ 3 Abs. 1 ProstSchG).
Für die Anmeldebescheinigung ist eine Gebühr i. H. v. 35,00 € fällig.

Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Tätigkeit

Die Stadt Aschaffenburg ist nur zuständig für Sie, wenn sie hauptsächlich in der Stadt Aschaffenburg tätig sind oder Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Aschaffenburg haben.

Notwendige Anlagen

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

WICHTIG: Der Antrag muss wegen gesetzlicher Schriftformerfordernis unterzeichnet mit Post an uns versendet werden. Sie erhalten die Druckversion per E-Mail. Der Antrag wird erst bei Eingang der Unterschrift bearbeitet!

 

Versand an:

Stadt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.