Letzter Stand: Aug.2023

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Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

 

Anzeige des Erwerbs einer Langwaffe durch Jagdscheininhaber
(§13 Abs. 3 S. 2 WaffG)

Die Waffenbesitzkarte ist zur Eintragung der Waffe innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs zusammen mit dieser Anzeige beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt vorzulegen.

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Datenschutzerklärung

Verantwortlich für die Erhebung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Stadt Aschaffenburg, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg, aschaffenburg@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Die Stadt Aschaffenburg verfügt über eine(n) behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n). Diese(r) ist erreichbar unter datenschutz@aschaffenburg.de, Telefon 06021 / 330 0.

 

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Art. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und mit dem für das vorliegende Verfahren anzuwendende Fachgesetz.

 

Wir erheben und verarbeiten nur die Daten, die zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind. Diese werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider Ihrer Behörde weitergeleitet.

 

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Nutzen Sie den Service des Landes Bayern und legen Sie sich ein Bürgerkonto (BayernID) an!
Einmal erstellt, spart es Ihnen eine Menge Zeit und befüllt Online-Formulare mit Ihren Daten vor. Ganz egal bei welcher Bayerischen Behörde. - So beantragt man heute!

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Anzeige des Erwerbs einer weiteren Langwaffe durch Jagdscheininhaber
(§13 Abs. 3 S. 2 WaffG)

Angaben zur Person des Erwerbers
Angaben zur Person des Überlassers
Angaben zu den erworbenen Schusswaffen

Bitte machen Sie genaue Angaben! (z.B. Repetierbüchse, Kaliber .22lr)

 

Erwerbsberechtigung
Erklärung
Beantragung

Mit Angabe Ihrer Mailadresse erhalten Sie eine Nachricht, die einen Link enthält. Über diesen gelangen Sie wieder zu Ihrem Formular, das den zuletzt gespreicherten Status aufweist.

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